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Wie bucht man eine Kreditkartenabrechnung?

Eine Kreditkartenabrechnung wird am saubersten wie ein eigenes Bankkonto gebucht: jeder Umsatz einzeln, die Belastung auf dem Girokonto als Ausgleich. Alternativ läuft sie über ein Verrechnungskonto. Für den Vorsteuerabzug braucht es zusätzlich die Rechnung des Händlers, die Abrechnung allein reicht nicht.

Von Louis Honal, H&K Automation · Stand

Was steht auf einer Kreditkartenabrechnung?

Die Abrechnung listet alle Kartenumsätze eines Abrechnungszeitraums auf, meist eines Monats. Zu jedem Umsatz gehören Kaufdatum, Buchungsdatum, Händler, Betrag und bei Auslandsumsätzen die Originalwährung mit Kurs. Dazu kommen Gebühren wie Jahresgebühr oder Auslandseinsatzentgelt und am Ende der Gesamtbetrag, der vom Girokonto eingezogen wird.

Auf dem Girokonto erscheint davon nur eine einzige Lastschrift. Wer nur diese Lastschrift bucht, verliert den Einblick in die einzelnen Ausgaben. Für eine richtige Kontierung müssen die Umsätze deshalb aus der Abrechnung selbst kommen.

Welche Buchungsmethoden gibt es?

Bei der ersten Methode wird die Kreditkarte als eigenes Finanzkonto geführt, genau wie ein Bankkonto. Jeder Kartenumsatz wird einzeln gegen das passende Aufwandskonto gebucht. Die monatliche Belastung auf dem Girokonto wird als Umbuchung zwischen Girokonto und Kreditkartenkonto erfasst. Der Saldo des Kreditkartenkontos zeigt jederzeit den offenen Betrag.

Bei der zweiten Methode laufen die Umsätze über ein Verrechnungskonto. Die einzelnen Ausgaben werden mit Gegenkonto Verrechnungskonto gebucht, die Abbuchung vom Girokonto gleicht dieses Konto aus. Das Ergebnis ist dasselbe. Der Unterschied liegt darin, wie bequem sich Umsätze erfassen und abstimmen lassen.

Die erste Methode hat einen klaren Vorteil. Wenn die Abrechnung als Datei vorliegt, lässt sie sich wie ein Kontoauszug importieren und mit denselben Zuordnungsregeln verarbeiten. Die Saldenprüfung funktioniert dann wie bei jedem anderen Bankkonto.

Worauf ist bei der Buchung zu achten?

  • Abrechnungszeitraum: Kaufdatum und Buchungsdatum liegen oft in unterschiedlichen Monaten. Für die zeitliche Zuordnung muss die Kanzlei eine einheitliche Linie festlegen.
  • Fremdwährung: Maßgeblich ist der in Euro abgerechnete Betrag. Auslandseinsatzentgelte sind eigene Kosten und werden getrennt gebucht.
  • Gebühren: Jahresgebühr und sonstige Entgelte der Kartengesellschaft gehören auf ein Konto für Nebenkosten des Geldverkehrs.
  • Private Umsätze: Bei Einzelunternehmern landen oft private Ausgaben auf der Geschäftskarte. Diese werden als Privatentnahme gebucht.
  • Abstimmung: Der Saldo des Kreditkartenkontos muss nach der Abbuchung dem Stand der Abrechnung entsprechen.

Ersetzt die Kreditkartenabrechnung die Rechnung?

Nein. Die Kreditkartenabrechnung belegt die Zahlung, nicht die Leistung. Für den Vorsteuerabzug verlangt § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG eine Rechnung nach den §§ 14 und 14a UStG. Diese muss der Händler ausstellen. Fehlt sie, ist die Ausgabe zwar als Betriebsausgabe nachweisbar, die Vorsteuer kann aber nicht gezogen werden.

In der Praxis bedeutet das: Zu jedem Kartenumsatz mit Umsatzsteuer gehört ein eigener Beleg. Bei Onlinediensten ist das oft eine Rechnung im Kundenkonto des Anbieters, die der Mandant gesondert herunterladen muss.

Wie kommt die Abrechnung als Datei in DATEV?

Viele Kartenanbieter liefern die Abrechnung nur als PDF. Damit fehlt der direkte Weg in die Finanzbuchführung. Das Kreditkarten-Werkzeug von H&K Automation gibt Kreditkartenabrechnungen als camt.053 aus. Jede Karte erhält dabei eine Ersatz-IBAN und wird in DATEV wie ein eigenes Bankkonto gebucht.

Wer dahintersteckt

Louis HonalMitgründer
Sven KonstantinowMitgründer
Florian BlockusVertrieb

H&K Automation sitzt in Leonberg bei Stuttgart. Wir bauen jede Lösung selbst und betreuen sie danach weiter. Die Artikel schreiben wir aus der Arbeit an unseren Werkzeugen.

Häufige Fragen

Auf welches Konto bucht man eine Kreditkarte?

Üblich ist ein eigenes Finanzkonto für die Karte oder ein Verrechnungskonto. Welches Konto im Kontenrahmen genutzt wird, legt die Kanzlei einheitlich fest. Entscheidend ist, dass die Einzelumsätze getrennt gebucht und die Abbuchung vom Girokonto als Ausgleich erfasst wird.

Reicht die Kreditkartenabrechnung für den Vorsteuerabzug?

Nein. Der Vorsteuerabzug setzt nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG eine ordnungsgemäße Rechnung des leistenden Unternehmers voraus. Die Kreditkartenabrechnung belegt nur die Zahlung.

Wie bucht man Auslandseinsatzentgelte?

Als Kosten des Geldverkehrs, getrennt vom eigentlichen Umsatz. Der Umsatz selbst wird mit dem in Euro abgerechneten Betrag gebucht.

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