KI-Inhalte kennzeichnen müssen Unternehmen nach Art. 50 KI-Verordnung nur in zwei Fällen, bei Deepfakes und bei ungeprüften KI-Texten zu Themen von öffentlichem Interesse. Für alles andere entscheidet der konkrete Fall.
Welche KI-Inhalte muss ich kennzeichnen? Die Tabelle auf einen Blick
Kennzeichnen müssen Sie Deepfakes, also echt wirkende Bilder oder Videos aus der KI. Das gilt auch für künstliche Stimmen. Hinzu kommen ungeprüfte KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse. Art. 50 KI-Verordnung gilt seit dem 2. August 2026, die Pflichten der Betreiber nach Abs. 4 gelten ohne Übergangsfrist. Betreiber ist, wer ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich nutzt, also auch ein Shop, der mit ChatGPT oder Claude Texte schreibt.
Die Tabelle ordnet die häufigsten Inhalte eines kleinen Betriebs ein. Sie ersetzt nicht den Blick auf den Einzelfall.
| Inhalt | Pflicht? | Vorschrift | Empfohlener Hinweis |
|---|---|---|---|
| Produktbild ohne Personen | In der Regel nein. Ja, wenn eine echt wirkende Szene zeigt, was es so nicht gibt | Art. 50 Abs. 4 Unterabs. 1 mit Art. 3 Nr. 60 | Bei echt wirkenden Szenen „Szene mit KI erstellt“ |
| Bild mit realistisch wirkender Person | In der Regel ja | Art. 50 Abs. 4 Unterabs. 1 | „Bild mit KI erzeugt“ direkt am Bild |
| KI-Video oder KI-Stimme | Ja, wenn es echt wirkt | Art. 50 Abs. 4 Unterabs. 1 | Einblendung zu Beginn und Satz in der Beschreibung |
| Produkttext mit Freigabe | Nein | Art. 50 Abs. 4 Unterabs. 2 greift nicht | Nicht nötig |
| Blogartikel zu einem allgemeinen Thema | Nein, wenn ein Mensch geprüft hat und jemand verantwortlich zeichnet | Art. 50 Abs. 4 Unterabs. 2 | Autorenangabe genügt |
| Automatisch gepostete News ohne Prüfung | Ja, bei Themen von öffentlichem Interesse | Art. 50 Abs. 4 Unterabs. 2 | „Automatisch mit KI erstellt, nicht redaktionell geprüft“ |
| Shop-Chatbot | Kunde muss wissen, dass er mit einer KI spricht | Art. 50 Abs. 1 und Abs. 5 | Erster Satz im Chatfenster |
| Interne Entwürfe | Nein | Keine Veröffentlichung | Nicht nötig |

Ich lasse Produktbilder mit KI erzeugen. Muss ich das kennzeichnen?
Ein KI-Produktbild müssen Sie kennzeichnen, wenn es ein Deepfake ist, also echt wirkt und etwas zeigt, das so nicht stattgefunden hat. Art. 3 Nr. 60 KI-Verordnung beschreibt einen Deepfake als KI-erzeugten oder manipulierten Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der realen Vorbildern ähnelt und einem Betrachter fälschlich als echt erscheinen würde. Neben Personen und Orten nennt die Definition ausdrücklich auch Gegenstände und Ereignisse.
Ein freigestelltes Produkt auf weißem Grund täuscht niemanden über eine Wirklichkeit. Kritisch wird es bei fotorealistischen Szenen mit Menschen oder Räumen, die der Betrachter für ein echtes Foto hält.
Beispiel: Angenommen, ein Onlineshop für Gartenmöbel setzt das echte Foto seiner Bank in eine KI-erzeugte Terrasse mit einer lachenden Familie. Die Familie existiert nicht, wirkt aber echt. Hier gehört ein Hinweis an das Bild. Dieselbe Bank vor einem neutralen KI-Hintergrund ohne Personen braucht nach Art. 50 in der Regel keinen.
Unabhängig von der KI-Verordnung darf ein Produktbild nach § 5 UWG nicht über wesentliche Merkmale der Ware täuschen, etwa Farbe oder Größe. Wie Sie gute Bildanweisungen schreiben und wo echte Fotos weiter nötig sind, steht unter Produktbilder mit KI.
Ich schreibe Texte mit ChatGPT oder Claude und prüfe sie selbst. Reicht das?
Ja, für die meisten Unternehmenstexte reicht die eigene Prüfung, weil die Kennzeichnungspflicht nur für Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse gilt und auch dort bei menschlicher Kontrolle entfällt. Art. 50 Abs. 4 Unterabs. 2 verlangt einen Hinweis bei KI-Texten, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über solche Angelegenheiten zu informieren.
Produktbeschreibungen und Angebotstexte gehören nicht dazu. Ein Blogbeitrag zu einer Gesetzesänderung oder zu Vorgängen in der Region kann dagegen darunter fallen. Die Pflicht entfällt, wenn ein Mensch den Text geprüft oder redaktionell kontrolliert hat und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt.
- Prüfung heißt, den Text vollständig zu lesen und Zahlen und Aussagen an der Quelle zu kontrollieren. Wo nötig, ändern Sie ihn.
- Redaktionelle Verantwortung heißt, dass eine benannte Person oder das Unternehmen mit Impressum und Autorenangabe für den Text einsteht.
- Dokumentieren Sie die Freigabe mit Name und Datum, etwa als Kommentar im Redaktionssystem. Die freigegebene Fassung heben Sie mit auf.
Wer Texte für Shop und Marktplatz mit KI vorbereitet, findet die Arbeitsschritte unter Produkttexte mit KI.
Unser Kundenservice antwortet mit einem KI-Assistenten. Was muss der Kunde wissen?
Der Kunde muss erfahren, dass er mit einem KI-System spricht, es sei denn, das ist für eine verständige Person aus den Umständen offensichtlich. So regelt es Art. 50 Abs. 1. Nach Abs. 5 muss diese Information spätestens bei der ersten Interaktion klar und eindeutig erfolgen.
Abs. 1 richtet sich an den Anbieter, also an den, der das System entwickelt und unter eigenem Namen in Betrieb nimmt. Nutzen Sie ein fertiges Chat-Werkzeug, muss dessen Hersteller den Hinweis vorsehen. Sie sollten prüfen, dass er eingeschaltet bleibt. Bauen Sie den Assistenten selbst über eine Schnittstelle und bieten ihn unter Ihrem Shopnamen an, können Sie selbst Anbieter sein und tragen die Pflicht unmittelbar.
Ein erster Satz im Chatfenster kann so lauten: „Hallo, ich bin der digitale Assistent von [Shopname] und arbeite mit KI. Für eine Person aus unserem Team schreiben Sie bitte ‚Mitarbeiter‘.“ Wie Antwortvorlagen und Freigaben im Kundenservice aufgebaut werden, zeigt KI im Kundenservice für Onlineshops.
Wie sieht ein guter Hinweis aus?
Ein guter Hinweis ist kurz und steht direkt am Inhalt, sodass er beim ersten Kontakt sichtbar ist. Ein bestimmtes Format schreibt die Verordnung nicht vor. Abs. 5 verlangt einen klaren und eindeutigen Hinweis spätestens bei der ersten Aussetzung, der die Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllt. Ein Vermerk, der nur im Impressum steht, erreicht den Betrachter in diesem Moment nicht.
Diese Formulierungen können Sie übernehmen:
- Bildunterschrift: „Bild mit KI erzeugt“ oder „Szene mit KI erstellt, Produkt im Originalfoto“.
- Social-Media-Post mit Video: „Dieses Video wurde mit KI erstellt.“ als Einblendung zu Beginn und in der Beschreibung.
- KI-Stimme: Ansage „Diese Stimme ist künstlich erzeugt.“ vor dem ersten Satz.
- Ungeprüfter Newsbeitrag: „Automatisch mit KI erstellt, nicht redaktionell geprüft.“ über dem Text.
- Chatfenster: „Sie schreiben mit einem KI-Assistenten.“ als erste Nachricht.
Die EU-Kommission hat am 10. Juni 2026 einen freiwilligen Verhaltenskodex zur Markierung und Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte veröffentlicht. Er hat einen Teil für Anbieter und einen für Betreiber. Dazu gehören gemeinsame EU-Symbole für ganz und für teilweise KI-erzeugte Inhalte, die Sie neben dem Text verwenden können. Bietet eine Plattform eine eigene KI-Kennzeichnung an, nutzen Sie diese zusätzlich.
Was ändert sich am 2. Dezember 2026 für Nutzer von KI-Werkzeugen?
Für Unternehmen, die KI-Werkzeuge nur nutzen, ändert sich am 2. Dezember 2026 rechtlich nichts, denn die Frist betrifft allein die Anbieter. Nach Art. 50 Abs. 2 müssen Anbieter dafür sorgen, dass erzeugte Audio-, Bild-, Video- und Textinhalte maschinenlesbar als künstlich erzeugt erkennbar sind, etwa durch Wasserzeichen oder Metadaten.
Die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 trat am 27. Juli 2026 in Kraft. Sie gibt Anbietern generativer Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, dafür Zeit bis zum 2. Dezember 2026. Ab dann ist damit zu rechnen, dass mehr Bilder und Texte aus bekannten Werkzeugen eine solche Markierung tragen.
Unsere Empfehlung ist, diese Signale beim Bearbeiten nicht bewusst zu entfernen. Prüfen Sie, ob Ihr Bildprogramm beim Export Metadaten löscht. Wo es geht, stellen Sie das um.
Am 20. Juli 2026 hat die Kommission zudem Leitlinien zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 veröffentlicht. Laut Mitteilung C(2026) 5054 werden sie formell erst angenommen, wenn alle Sprachfassungen vorliegen. Sie sind eine Auslegungshilfe der Kommission und kein Gesetzestext.

So halten Sie die Regel im Team fest
Die Kennzeichnung klappt im Alltag, wenn sie in einer schriftlichen Regel steht und jeder im Team sie kennt. Drei Schritte reichen:
- Nehmen Sie die Tabelle aus diesem Artikel in Ihre KI-Richtlinie auf, mit den Hinweistexten und einer verantwortlichen Person.
- Schulen Sie das Team kurz zu Art. 4 und Art. 50. Seit dem 2. Februar 2025 verlangt Art. 4 ausreichende KI-Kompetenz bei allen, die mit KI arbeiten.
- Protokollieren Sie Freigaben von Texten und Bildern mit Name und Datum, damit Sie die menschliche Prüfung später belegen können.
In der KI-Schulung für Mitarbeiter üben wir diese Regeln an Ihren eigenen Bildern und Chatverläufen. Einen Überblick über alle Formate finden Sie unter KI-Schulungen.
Dieser Artikel ist eine Einordnung und keine Steuer- oder Rechtsberatung.
So geht es weiter
- Erstgespräch über 30 Minuten per Video: Welche Aufgaben sollen leichter werden und wer nimmt teil?
- Wir stellen die Übungen auf Ihre Aufgaben ab.
- Schulung online oder bei Ihnen vor Ort, jeder am eigenen Rechner.
- Was entsteht, nutzt Ihr Team am nächsten Tag weiter.
Wer dahintersteckt


H&K Automation sitzt in Leonberg bei Stuttgart. Wir bauen jede Lösung selbst und betreuen sie danach weiter. In unseren Schulungen zeigen wir, womit wir selbst jeden Tag arbeiten.
Häufige Fragen
Was droht bei einem Verstoß gegen Art. 50?
Nach Art. 99 Abs. 4 KI-Verordnung sind Geldbußen bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Vorjahresumsatzes möglich, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt nach Art. 99 Abs. 6 jeweils der niedrigere Betrag.
Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für Kleinunternehmer?
Ja. Art. 50 kennt keine Ausnahme nach Unternehmensgröße. Die Erleichterung für kleine und mittlere Unternehmen betrifft nur die Höhe möglicher Geldbußen.
Muss ich ältere Beiträge nachträglich kennzeichnen?
Ausdrücklich regelt die Verordnung das nicht. Da der Hinweis spätestens bei der ersten Aussetzung erfolgen muss, spricht viel dafür, echt wirkende KI-Bilder und KI-Videos nachzukennzeichnen, die nach dem 2. August 2026 weiter online sind.
Kann ein Kunde verlangen, dass ich offenlege, ob KI im Spiel war?
Einen allgemeinen Auskunftsanspruch dazu enthält Art. 50 nicht. Die Pflicht erfüllen Sie durch den Hinweis am Inhalt selbst. Bei Auftragsarbeiten kann der Vertrag eine Offenlegung vorsehen.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 50 Transparenzpflichten, dejure.org, abgerufen am 03.11.2026
- Amtsblatt der EU, Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 3 Nr. 60 und Art. 99, EUR-Lex, abgerufen am 03.11.2026
- Amtsblatt der EU, Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 (Digital Omnibus), EUR-Lex, abgerufen am 03.11.2026
- Europäische Kommission, Commission publishes Code of Practice on marking and labelling AI-generated content, 10.06.2026, abgerufen am 03.11.2026
- Europäische Kommission, Guidelines on the transparency obligations for providers and deployers of AI systems, 20.07.2026, abgerufen am 03.11.2026
- Bundesministerium der Justiz, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, § 5 Irreführende geschäftliche Handlungen, abgerufen am 03.11.2026
