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KI-Kompetenz nach Art. 4 der KI-Verordnung: Was Unternehmen jetzt tun sollten.

Von Louis Honal, H&K Automation · Stand

Seit dem 2. Februar 2025 verlangt Art. 4 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen, dass ihr Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. Betreiber ist jedes Unternehmen, das KI beruflich einsetzt.

Was Art. 4 der KI-Verordnung verlangt

Art. 4 verpflichtet Anbieter und Betreiber, nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. Das gilt auch für Personen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten, etwa freie Mitarbeiter. Die Pflicht gilt nach Art. 113 seit dem 2. Februar 2025.

Zu berücksichtigen sind Kenntnisse, Erfahrung und Ausbildung der Personen sowie der Kontext des Einsatzes und die Menschen, bei denen die KI eingesetzt wird. Ein Shop, der Produkttexte schreiben lässt, hat also andere Anforderungen als ein Unternehmen, das Kundenanfragen mit KI beantwortet.

Wer als Betreiber gilt

Betreiber ist nach Art. 3 Nr. 4 jede natürliche oder juristische Person, die ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet. Ausgenommen ist nur die persönliche Nutzung außerhalb des Berufs.

Nutzt Ihr Team ChatGPT, Claude oder ein anderes KI-Werkzeug für die Arbeit, sind Sie Betreiber. Die Größe des Unternehmens spielt keine Rolle, auch ein Onlineshop mit drei Mitarbeitern fällt darunter.

Was ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bedeutet

Art. 3 Nr. 56 beschreibt KI-Kompetenz als Fähigkeiten, Kenntnisse und Verständnis, um KI-Systeme sachkundig einzusetzen und sich der Chancen, Risiken und möglichen Schäden bewusst zu sein. Einen festen Lehrplan nennt die Verordnung nicht. Was ausreicht, hängt von Aufgabe und Risiko ab.

BausteinWas Mitarbeiter können sollten
Grundverständniswissen, dass KI Fakten oder Quellen erfinden kann
Regeln für Datenwissen, welche Daten in welches Werkzeug dürfen
PrüfenErgebnisse vor dem Versand gegen die Quelle prüfen
Grenzenerkennen, wann eine Aufgabe nicht in ein KI-Werkzeug gehört
Zuständigkeitwissen, wer im Haus Fragen beantwortet und Freigaben erteilt

Was Sie festhalten sollten

Art. 4 schreibt weder ein Zertifikat noch ein Format für den Nachweis vor. Wer später zeigen will, dass er sich nach besten Kräften gekümmert hat, braucht trotzdem etwas Schriftliches:

  • Eine Liste der genutzten KI-Werkzeuge mit Tarif und Zweck.
  • Eine schriftliche Regel, welche Daten in welches Werkzeug dürfen und wer Ergebnisse prüft.
  • Datum, Inhalt und Teilnehmer jeder Schulung oder Einweisung.
  • Eine zuständige Person für Fragen zur KI und einen Termin, an dem Sie Werkzeuge und Regeln erneut prüfen.

Wie eine Schulung bei der KI-Kompetenz hilft

Eine Schulung ist der direkteste Weg zu den Bausteinen aus der Tabelle. Bei uns stehen die Datenregeln am Anfang, danach übt jeder an echten Aufgaben und lernt, Ergebnisse zu prüfen. Am Ende sind Regeln, Vorlagen und Inhalte schriftlich festgehalten.

Für personenbezogene Daten gelten zusätzlich die Pflichten aus der DSGVO, unabhängig von der KI-Verordnung.

Diese Seite ist keine Rechtsberatung, sondern gibt den Wortlaut der Verordnung und unsere Erfahrung wieder. Ob Ihre Maßnahmen im Einzelfall ausreichen, klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung oder Ihrem Datenschutzbeauftragten.

Der nächste Schritt

Für Teams ohne Vorwissen passt die KI-Schulung für Mitarbeiter, für Teams mit Erfahrung die Claude Schulung oder die ChatGPT Schulung. Wer zuerst die Regeln im Haus festlegen will, beginnt mit einer KI-Richtlinie. Im Erstgespräch klären wir, welches Format passt.

So geht es weiter

  1. Erstgespräch über 30 Minuten per Video: Welche Aufgaben sollen leichter werden und wer nimmt teil?
  2. Wir stellen die Übungen auf Ihre Aufgaben ab.
  3. Schulung online oder bei Ihnen vor Ort, jeder am eigenen Rechner.
  4. Was entsteht, nutzt Ihr Team am nächsten Tag weiter.

Erstgespräch buchen Anrufen: +49 163 0809458

Wer dahintersteckt

Louis HonalMitgründer
Florian BlockusVertrieb

H&K Automation sitzt in Leonberg bei Stuttgart. Wir bauen jede Lösung selbst und betreuen sie danach weiter. In unseren Schulungen zeigen wir, womit wir selbst jeden Tag arbeiten.

Häufige Fragen

Seit wann gilt die Pflicht zur KI-Kompetenz?

Art. 4 der KI-Verordnung gilt seit dem 2. Februar 2025.

Gilt Art. 4 auch, wenn wir nur ChatGPT oder Claude nutzen?

Ja. Wer ein KI-System beruflich in eigener Verantwortung verwendet, ist Betreiber im Sinne der Verordnung. Das trifft auf jedes Unternehmen zu, dessen Mitarbeiter KI-Chats für die Arbeit nutzen.

Brauchen unsere Mitarbeiter ein Zertifikat?

Art. 4 schreibt kein Zertifikat vor. Sinnvoll ist eine schriftliche Dokumentation von Regeln, Schulungen und Teilnehmern. H&K Automation stellt keine Zertifikate aus.

Müssen alle Mitarbeiter geschult werden?

Die Verordnung spricht vom Personal, das mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst ist. Wer im Haus KI für die Arbeit nutzt, sollte also das nötige Wissen haben. Der Umfang richtet sich nach Aufgabe und Risiko.

Ist diese Seite eine Rechtsberatung?

Nein. Sie beschreibt den Wortlaut der Verordnung und unsere Praxis aus Schulungen. Für die rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an Ihre Rechtsberatung.

Reicht eine einmalige Schulung?

Die Verordnung nennt keinen Rhythmus. Werkzeuge und Aufgaben ändern sich aber. Deshalb empfehlen wir, Regeln und Wissen in festen Abständen zu prüfen und neue Mitarbeiter einzuweisen.

Welche Schulung passt für Ihr Team? Klären wir in 30 Minuten.

Kostenlos per Video. Wir klären, welche Schulung zu Ihrem Team passt.